Die Genehmigungsplanung umfasst die Ausarbeitung aller Unterlagen und Inhalte, die für die behördliche Prüfung und Genehmigungsverfahren eines Bauvorhabens erforderlich sind. Auf Grundlage der Entwurfsplanung werden Eingabepläne erstellt sowie alle notwendigen Nachweise erbracht.
Ziel ist es, das Vorhaben baurechtlich eindeutig darzustellen und die Voraussetzungen für eine zügige Genehmigung zu schaffen. Diese Leistungsphase ist immer dann erforderlich, wenn ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist.
Das Baurecht in Deutschland umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen, und wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Zentrale Regelwerke des öffentlichen Baurechts sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die insbesondere die Bauleitplanung und die Nutzung von Grundstücken regeln.
Mit langjähriger Erfahrung realisieren wir die anspruchsvollen Visionen unserer Bauherren zuverlässig, strukturiert und mit höchster Detailgenauigkeit.
Dank unserer fundierten Expertise erfassen wir das baurechtliche Potenzial von Grundstücken sehr präzise und schöpfen dies maximal aus.
Nutzen Sie unsere Erfahrung für die erfolgreiche Umsetzung Ihres Projekts.
Wir prüfen Ihr Grundstück umfassend unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren:
Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und wird durch das Baugesetzbuch sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt. Das Bauplanungsrecht umfasst die Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln, und gilt als Bundesrecht in ganz Deutschland.
Auf dieser Grundlage entsteht eine fundierte Entscheidungsbasis für die weitere Planung.
Auf Basis der baurechtlichen Analyse entwickeln wir individuelle Grundrisslösungen, die:
Ziel unserer Planung ist es, diese in Bezug auf Ausführung, Wirtschaftlichkeit und Nutzbarkeit zu planen.
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) legt dabei die technischen Anforderungen und Sicherheitsvorschriften für Bauvorhaben in Bayern fest. Das Bauordnungsrecht regelt die Anforderungen an das Grundstück und die baulichen Anlagen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden. Ziel des Bauordnungsrechts ist es, dass bauliche Anlagen so errichtet, erhalten oder geändert werden, dass von ihnen keine Gefahren für Leben und Gesundheit ausgehen.
Wir begleiten den Bauantrag bis zur Genehmigung und übernehmen die Abstimmung mit den zuständigen Stellen:
Ziel ist ein möglichst reibungsloser Ablauf des Genehmigungsverfahrens.
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Im Bauplanungsrecht als Teilgebiet des öffentlichen Rechts handelt es sich um ein komplexes Rechtsgebiet, das in engem Zusammenhang mit dem Verwaltungsrecht steht. Es regelt in strukturierter Form die Aufgaben und Pflichten aller Beteiligten – von Bauherren über Architekten bis hin zu Behörden – im Rahmen von Bauvorhaben. Dabei werden verschiedene Regelungen und Vorschriften definiert, die die Anwendung rechtlicher Vorgaben im jeweiligen Bereich sicherstellen.
Auch angrenzende Themen wie Nachbarrecht und Bauvertragsrecht spielen eine wichtige Rolle. Ziel ist es, eine klare Gesamtheit an Informationen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Gegenstand eines Bauantrags sowie die Rechte und Verfahren transparent und rechtssicher abbilden.
In der Regel: Lageplan, Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Geviertsanalyse, Bestandspläne, Freiflächengestaltungsplan, Flächenberechnungen, Baumbestand, ggf. weitere Nachweise
Die Kosten hängen vom Projektumfang ab und werden individuell kalkuliert. Die Kubatur und Komplexität ist ausschlaggebend für die Preisgestaltung.
Teilweise bestehen Spielräume innerhalb der Vorgaben. Dies muss individuell geprüft werden. Wir sind Experten für das maximale Ausnutzen von Flächen. In München bestehen zudem spezielle Anforderungen an Stellplatznachweise, die die Projektkosten erhöhen können.
Eine Genehmigungsplanung ist bei Umbauten insbesondere dann erforderlich, wenn sich das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert, beispielsweise durch Änderungen an der Fassade, Fenstern, Dachform oder Kubatur. Auch Eingriffe, die die Nutzung betreffen oder zusätzlichen Wohnraum schaffen, sind in der Regel genehmigungspflichtig. In diesen Fällen ist eine baurechtliche Prüfung sowie die Einreichung eines Bauantrags notwendig. Wenn der Umbau ausschließlich die Räume im Inneren betrifft, dann ist meist keine Genehmigung notwendig, allerdings immer eine Umbau-Planung.
Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten, abhängig von Projekt und Vollständigkeit der Unterlagen. Durch unseren langjährige Erfahrung mit den Behörden, kann man diesen Prozess in Einzelfällen verkürzen.
Neben der Bayerischen Bauordnung ist das Baurecht in Grünwald komplexer.
Neben der Ortsgestaltungssatzung (OGS) gelten häufig zusätzliche Regelwerke sowie unterschiedliche Bebauungspläne mit jeweils spezifischen Festsetzungen für einzelne Gebiete. Hierfür sind wir die perfekten Ansprechpartner um das maximale Baurecht n Grünwald mit optimierter Wohnfläche zu erzielen. Daher betrachten wir jedes Grundstück und Projekt individuell.
Bei der Errichtung von Gebäuden sind grundsätzlich Anforderungen an Brandschutz und Standsicherheit zu erfüllen. Der Umfang der Nachweise hängt dabei von der jeweiligen Gebäudeklasse, der Nutzung sowie den geltenden bauordnungsrechtlichen Bestimmungen ab.
In der Regel gilt: Je größer und komplexer ein Gebäude ist, desto umfangreicher sind die erforderlichen Nachweise. Bei Wohngebäuden der höheren Gebäudeklassen sowie bei Sonderbauten (z. B. größere Wohnanlagen, gewerbliche oder öffentliche Gebäude) sind in der Regel detaillierte Brandschutzkonzepte und statische Nachweise zur Standsicherheit erforderlich.
Die konkreten Anforderungen können sich zudem je nach Bundesland unterscheiden, da die jeweiligen Landesbauordnungen maßgeblich sind. Für kleinere Gebäude oder einfache Bauvorhaben können die Anforderungen reduziert sein, jedoch bleibt die grundlegende Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit auch hier Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.
Die OGS enthält Vorgaben zu Gestaltung, Dachformen, Höhen und Materialien. Diese müssen bereits in der Planung berücksichtigt werden. Insbesondere die Anzahl und Fläche von Gauben, Gegengiebeln und Dachflächenfenstern ist hier gesondert zu beachten. Zudem ist der Baumschutz in München durch eine strikte Baumschutzverordnung geregelt.
Aufgrund mehrerer Bebauungspläne, Rechtsvorschriften, Bauleitpläne und der Ortsgestaltungssatzung und hoher gestalterischer Anforderungen. Hierfür sind wir die perfekten Ansprechpartner, da wir regelmäßig Bauanträge in Grünwald einreichen.
Wir unterstützen Sie bei der Genehmigungsplanung und der Erstellung Ihres Bauantrags.
Schreiben sie uns gerne eine E-mail.